Verwaltungsentscheid gegen den Verein Union Bevensen wird zurück gezogen

Der Kreisspielausschuss hat den Verein BSV mangelhafter Schutz des Schiedsrichters, Gegner und Verbandspersonen zu einer Geldstrafe von 80 Euro verurteilt.

Ob der Ausruf „Vierauge“ aus der Zuschaueransammlung gefallen ist, wenn ja, von wem er gefallen ist und letztendlich wem er dann gegolten hat, vermag das Sportgericht nicht zu entscheiden. Erstaunlich ist es auch, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Entfernung des SRA 2 zu den Zuschauern) der Wetterlage (Regen und Hagel) und der Menschenansammlung, dass eine Zuordnung des Ausrufenden (wem gilt es, von wem kommt es) möglich sein soll. 

Dem Verein BSV ist nach alledem eine Vernachlässigung der Platzdisziplin und mangelhafter Schutz des Schiedsrichters, Gegner und Verbandspersonen nicht vorzuwerfen. Nach der kurzen und knappen Begründung kommt das Kreissportgericht Heide-Wendland daher zu der Entscheidung, dass der Verwaltungsentscheid-Nr.: 00353-23/24…  aufgehoben wird.