Das Sportgericht hebt ein Verwaltungsbeschluss (VB) des Spielausschusses auf und weißt die andere Anrufung zurück und bestätigt den VB.
Durch das Rechtsmittel der Anrufung hat der SV Teutonia Uelzen II die Sperrstrafe von seinem Spieler von 6 auf 4 Spieler reduzieren können
Per Verwaltungsentscheid erfolgte die Wertung, weil Gellersen einen nicht spielberechtigen Spieler einsetzte. Dahlenburg erhob Einspruch.
10 Monate Sperre für Faustschlag ins Gesicht, die bei 2 Terminen mit einem Konfliktlotzen reduziert werden sollte. Der 2. Termin fand nicht statt.
Nach Spielende versetzte der Wiederholungstäter einem Zuschauer einen Kopfstoß. Sperre und Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung
Dem BSV ist mangelhafter Schutz des Schiedsrichters, Gegner und Verbandspersonen nicht vorzuwerfen und zog den Verwaltungsentscheid zurück.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.