Anrufung des Vereins Sperber Veerßen gegen Verwaltungsentscheid wird Stattgegeben
Gegen den Verwaltungsentscheid legte der Verein SPVGG Sperber Veerßen Widerspruch ein. Zur Begründung trägt der Verein vor, dass laut Schiedsrichter und Trainerin eine ordnungsgemäße Eingabe aufgrund eines Systemfehlers nicht möglich war. Das Kreissportgericht sollte daher prüfen ob das DFBnet am Freitag, 01.09.2023, ordnungsgemäß funktionierte. Der Verein beantragt die Aufhebung des Verwaltungsentscheides.
Fakt ist, und das bestätigten mehrere unabhängigen Zeugen dem Kreissportgericht gegenüber, dass es am Abend des 01.09.2023 Probleme mit dem DFBnet gab. Dass System habe am Abend über einen längeren Zeitpunkt, jedoch mit Unterbrechungen, Aussetzer gehabt. Eintragungen waren daher dabei nur stellenweise möglich. Wann genau das System wieder einwandfrei funktionierte ist nicht bekannt, es konnte auch kein Verantwortlicher beim NFV darüber Auskunft geben.
Das Kreissportgericht Heide-Wendland geht daher davon aus, dass zur fraglichen Zeit, in der Eintragungen im DFBnet hätten erfolgen müssen, das System nicht funktionierte. Ob nun später noch Eintragungen von Offiziellen des Vereins SPVGG Sperber Veerßen vorgenommen wurden oder nicht, ist nach Ansicht des Kreissportgerichtes unerheblich.
Letztendlich kann man von Vereinen, hier vom Verein SPVGG Sperber Veerßen nicht erwarten, über Stunden darauf zu warten, dass das System wieder funktioniert, um dann alle noch fehlenden Eintragungen, insbesondere die Eintragung eines Spielergebnisses, vorzunehmen.
Dem Verein SPVGG Sperber Veerßen ist nach alledem eine verspätete Ergebnismeldung nicht vorzuwerfen. Nach der kurzen und knappen Begründung kommt das Kreissportgericht Heide-Wendland daher zu der Entscheidung, dass der Verwaltungsentscheid aufgehoben wird.