390 Euro Strafen und Gebühren wegen Schiedsrichterbedrohung
In den letzten Minuten der Partie der C-Junioren 2. Kreisklasse U15 der Mannschaften JSG Ilmenautal II gegen SPVGG Sperber Veerßen auf dem B-Platz in Barendorf wurde der als Trainer auftretende Y (SPVGG Sperber Veerßen) für sein Verhalten vom Schiedsrichter (SR) ermahnt. In den folgenden Minuten wurde das Spiel Seitens der Spieler der SPVGG Sperber Veerßen aggressiver. Wegen eines Foulspiels beschwerte sich ein Spieler so stark beim SR, dass er dafür die Gelbe Karte erhielt. Woraufhin sich ein weiterer Spieler so verhielt, dass auch er die Gelbe Karte erhielt. Insgesamt beschimpften und beleidigten die Spieler der SPVGG Sperber Veerßen den SR, ohne dass einer der beiden Trainer einschritt.
Statt seiner Vorbild- und Aufsichtsfunktion nachzukommen und die Spieler zur Ruhe zu bringen, beschimpfte und beleidigte der Trainer Y ebenfalls den SR. Das ging so weit, dass der SR sich Äußerungen wie: „wieviel hast du dafür bekommen, du bist doch bestimmt bestochen worden“; „du bist so ein scheiß SR, pfeif nie wieder ein Spiel“; bedroht fühlte.
Nach Darstellung der SPVGG Sperber Veerßen war Herr X als Trainer im Einsatz, obwohl laut SBO nur ein Teamoffizieller, Z, eingetragen war. Als Trainer im Jugendbereich gehört es auch zu seinen Aufgaben, als Vorbild zu fungieren. Das hat er eindeutig nicht getan. Sei es, dass er weder die Tätigkeit von Y als „Trainer“ nicht unterbunden hat, noch dessen Verhalten gegenüber dem SR unterbunden hat.
- Das Kreissportgericht verurteilte den Verein SV Barendorf, federführend für die JSG Ilmenautal II wegen Vernachlässigung der Platzdisziplin, mangelnder Schutz des Schiedsrichters und fehlender Ordner zu einer Geldstrafe von 50 Euro.
- Gegen den Verein SPVGG Sperber Veerßen wird wegen nicht ordnungsgemäß ausgefülltem Spielbericht eine Geldstrafe von 15 Euro verhängt.
- Gegen den Trainer X, SPVGG Sperber Veerßen, wird wegen unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe von 50 Euro verhängt.
- Gegen den „Trainer“ Y, SPVGG Sperber Veerßen, wird wegen unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung gegen den Schiedsrichter eine Geldstrafe von 150 Euro verhängt.
Bezirkssportgericht hat der Berufung nicht stattgegeben!
Begründung:
Herr Y war ,,nur“ als Fahrer und/oder Zuschauer anwesend. Auch wenn es für den Schiedsrichter den Anschein erweckt hat, dass es sich bei Herr Y um einen Vereinsoffiziellen handeln könnte, so ist es jedoch eine Tatsache, dass Herr Y eben dies nicht ist. Dem Verein SPVGG Sperber Veerßen kann aufgrund des Verhaltens des Herrn Y nicht eine Strafe auferlegt werden, da sich die Strafbestimmungen gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre richtet. Herrn Y ist in keiner dieser genannten Funktionen für den Verein SV Sperber Veerßen tätig.
Das Bezirkssportgericht hat der Berufung des SPVGG Sperber Veerßen nicht stattgegeben und bestätigt das Kreissportgerichtsurteil in vollem Umfang.
Der Verein SPVGG Sperber Veerßen kann sich in diesem Verfahren nicht darauf berufen, dass Herr Y unberechtigt auf der Trainerbank seiner C-Juniorenmannschaft gesessen hat.
Der Verein Sperber Veerßen allein trägt die Verantwortung, dass auf der Trainerbank seiner Mannschaft auch tatsächlich die Personen sitzen, die im Spielbericht unter „Trainer, Trainerassistent“, Mannschaftsverantwortlicher" aufgeführt sind.
Zu den 237,50 Euro kommen jetzt noch einmal 95 Euro dazu, sodass sich die Strafen und Gebühren auf 332,50 Euro erhöhen. Mit den 57,50 Euro sind es dann 390 Euro.