4 Monate Sperren für Kopfstoß an einen Zuschauer

Wiederholungstäter wird wegen Tätlichkeit zu einer Sperrstrafe von 4 Monaten bis zum 26.09.2024 bestraft.

Dem Spieler X (TSV Wrestedt/Stederdorf) wurde vorgeworfen, nach dem Meisterschaftsspiel der 3. Kreisklasse West zwischen den Mannschaften TSV Niendorf/Halligdorf und SG Wrestedt II/Teutonia III/Wieren II einem Zuschauer einen Kopfstoß versetzt zu haben. Der Zuschauer wurde während des Spiels wegen Pöbeleien vom Schiedsrichter des Sportplatzes verwiesen. Nach dem Spiel kam der Zuschauer wieder zurück und wollte sich bei den Spielern entschuldigen. Spieler X sei auf den Zuschauer zugegangen und habe ihm sofort einen Kopfstoß versetzt. Der Spieler X habe sich provoziert und beleidigt gefühlt. 

Der Kopfstoß ist nicht zu entschuldigen, so das Sportgericht. Der Zuschauer habe nach dem Vorfall die Polizei gerufen. Für den Verurteilten dürfte die Sache mit dem Sporturteil indes nicht gänzlich abgeschlossen sein, er hat sich zudem in einem Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vor der Staatsanwaltschaft zu verantworten. Womöglich kommen zusätzlich auch noch zivilrechtliche Forderungen auf ihn zu.