Anrufung bewirkt Reduzierung der Spielsperre von 3 auf 2 Spiele
Im Spiel SC Lüchow (SCL) gegen SV Stadensen wurde ein langer Bal auf denn SCL-Stürmer geschlagen. Der Torwart des SV Stadensen (SVS) konnte den Ball am Boden liegend abfangen. Ihm rutschte der Ball aus der Hand, so dass der Ball für einen kurzen Moment wieder frei im Spiel war. Der Spieler X grätschte daraufhin mit beiden Beinen voran Richtung Ball und Torwart. Im Nachfassen konnte der Torwart den Ball festhalten , wurde anschließend am Kopf von den Stollen des Spielers X getroffen.
Der Schiedsrichter zeigte dem Stürmer erst die Gelbe, nach Absprache mit dem Assisteneten die Rote Karte. Vom Staffelleiter wurde der SCL-Spieler für 3 Pflichtspiele per Verwaltungsentscheid gesperrt. Gegen diese Entscheidung legte der SCL die gebührenfreie Anrung ein um eine Reduzierung der Sperre zu erreichen, weil er der Auffassung ist, dass die Strafe zu hoch ist.
Das Foul ist aus Sicht des Kreissportgerichtes nach Beurteilung der Stellungnahmen lediglich dem Mindestmaß der möglichen Strafe zuzuordnen und hat die Sperre von 3 auf 2 Spiele reduziert. Zumal der Stürmer sich mehrfach für sein Einsatz beim SVS-Torwart entschuldigt hat.
Eine Berufung gegen dieses Urteil ist unter Hinweis auf § 17 der RuVO nicht möglich.
Datum: 5. Dezember 2023