Gartower Spieler spuckt Gegenspieler an: 8 Spiele Sperre
Der Kreisspielausschuss verhängte gegen den Spieler X aufgrund des Schiedsrichterberichtes mit Verwaltungsentscheid eine Spielsperre von 8 auszutragenden Pflichtspielen wegen Tätlichkeit in leichteren Fällen. Gegen diesen Bescheid hat der FC SG Gartow mit der E-Mail eines Vereinsfunktionärs Einspruch eingelegt.
Während der Gartower Spieler behauptet, dass er zur Seite gespuckt habe und der Schiedsrichter mit dem Rücken in ca. 30 Meter Entfernung stand, behauptet der Osdorfer Sieler, dass er ein Hochziehen hinter sich gehört habe und am Ellenbocken Spucke war genommen und mit der Hand an der Hose abgegewischt habe, das Gegenteil.
Der Schiedsrichter hat gesehen, dass der Spieler X den Gegenspieler auf den Rücken gespuckt hat. Entgegen der Behauptung des FS SG Gartow, dass der Schiedsrichter mit dem Rücken zum Geschehen stand und nur auf Zuruf die Rote Karte aussprach, geht das Kreissportgericht davon aus, dass der Schiedsrichter die Aktion mit eigenen Augen gesehen hat. Für das Kreissportgericht steht daher fest, dass der Spieler X seinem Gegenspieler in einer Spielunterbrechung aus wenigen Metern gezielt angespuckt hat, ihn dabei hinten am Trikot traf.
Das Anspucken ist ein so schwerwiegender Vorgang, dass auch eine höhere Strafe, als die vom Kreisspielausschuss ausgesprochenen 8 Spiele Sperre denkbar gewesen wäre. Unter Bezug auf die vorstehenden Ausführungen sieht das Kreissportgericht keinen Grund der beantragten Reduzierung der Sperrstrafe stattzugeben und gibt daher der gebührenfreien Anrufung des Vereins FC SG Gartow nicht statt.
Datum: 21. November 2023