Vereinsfunktionär des MTV Handorf der auch Schiedsrichter ist, beleidigt den Schiedsrichter

Die Anrufung des Vereins MTV Handorf, gegen den Verwaltungsentscheid wegen unsportlichem/sportwidrigem Verhalten wird nicht stattgegeben.

Im Meisterschaftsspiel der 3. Kreisklasse Nord zwischen den Mannschaften TSV Adendorf II und MTV Handorf ärgerte sich der Vereinsfunktionär (Y) über einen längeren Zeitraum gegen die Entscheidung des Feldverweises seines Spielers, so dass der Schiedsrichter (SR) ihn verwarnte. Während der SR die Verwarnung aussprach, wurde er von einem anderen Vereinsfunktionär, Herrn X, angesprochen, dass das ein Witz sei, ein schlechter Scherz. Hieraufhin verwarnte der SR Herrn X ebenfalls. Im Weggehen von der Bank vernahm der SR einen weiteren Ruf von Herr X „ach ja, ist klar, das ist so lächerlich! So eine Scheiße ist das“. Nach dieser weiteren Aussage verwies der SR Herrn X mittels Gelb-Roter Karte des Innenraumes. Auf diesen Verweis reagierte Herr X mit weiteren Beleidigungen gegen den SR wie „ach ***, du bist eine Witzfigur. Meine Fresse, das ist so lächerlich.“ Herr X musste mehrfach zum Verlassen des Innenraumes aufgefordert werden. Nach Verlassen äußerte er sich noch „ach man, pfeif endlich an, du Pfeife!“. Nach dem Spiel betrat Herr X den Platz und rief laut in Richtung seiner Spieler: „egal, was passiert ist, der Typ weiß wie schlecht er war und was für einen Scheiß er gepfiffen hat.“

Herr X ist selbst SR und hat, wie unter SR üblich, Herrn Z mit Vornamen (***) angesprochen. Aufgrund dieser Eintragung im SBO hat der Staffelleiter den Vereinsfunktionär X per Verwaltungsentscheid (VE) mit einer Geldstrafe in Höhe von 105,00 Euro belegt, zuzüglich der Verwaltungskosten in Höhe von 30,00 Euro.

Der MTV Handorf hat Widerspruch gegen den VE eingelegt. Dem Sportgericht liegt eine Stellungnahme des SR vor. Weder der Verein MTV Handorf noch der TSV Adendorf sind der Aufforderung eine Stellungnahme abzugeben nachgekommen. Nach Ansicht des Kreissportgerichtes sind die Aussagen des SR glaubhaft. In seiner Stellungnahme ergänzt der SR seinen Sonderbericht dahingehend, dass bei allen Aussagen, insbesondere bei denen nach dem Aussprechen der Gelb-Roten Karte, Herr X ihn direkt angesehen habe. Da beide sich als SR-Kollegen seit vielen Jahren kennen, sei eine Verwechselung ausgeschlossen.

Unter Bezug auf die vorstehenden Ausführungen sieht das Kreissportgericht Heide-Wendland keinen Grund der beantragten Reduzierung bzw. Aufhebung der Geldstrafe stattzugeben und gibt daher der gebührenfreien Anrufung des Vereins MTV Handorf nicht statt. Das Sportgericht sieht die Geldstrafe in Höhe von 105,00 Euro in diesem Fall als Mindeststrafe an.

Datum: 20. November 2023