Wegen Nachtreten Sperre von 3 Pflichtspielen für Handorfer Spieler

Der Kreisspielausschuss hat die Anrufung des MTV Handorf, gegen den Verwaltungsentscheid wegen unsportlichem/sportwidrigem Verhalten, (Tätlichkeit in leichteren Fällen), abgelehnt.

Im Meisterschaftsspiel der 3. Kreisklasse Nord zwischen den Mannschaften TSV Adendorf II gegen MTV Handorf kamen nach einem Zweikampf beide Spieler zu Fall. In dieser Situation hat der Handorfeer Spieler zweimal mit den Beinen in Richtung des Kopfes seines Gegenspielers ausgeholt, ohne diesen dabei zu treffen. Der Schiedsrichter (SR) unterbrach das Spiel und verwies Herrn X mit der Roter Karte des Feldes.

Der Staffelleiter hat gem. Bericht des SR den Spieler des MTV Handorf per Verwaltungsentscheid (VE) für 3 Pflichtspiele gesperrt. Gegen diesen VE hat der MTV Handorf Wiederspruch eingeleitet. Der Sonderbericht des SR beschreibt eindeutig das Foul. Nach Ansicht des Kreissportgerichtes sind die Aussagen glaubhaft. In seiner Stellungnahme ergänzt der SR seinen Sonderbericht dahingehend, dass er von beiden Spielern nach dem Spiel auf den Feldverweis angesprochen wurde, der Gegenspieler, Herr Y, sagte, dass er ja nicht getroffen wurde und ob deshalb nicht „Gelb“ ausreichen würde.

Es ist eindeutig der Tatbestand der Tätlichkeit, wenn auch „in leichteren Fällen“ erfüllt. Das Sportgericht sieht die Sperrstrafe von 3 auszutragenden Pflichtspielen in diesem Fall als angemessen an.

Datum: 15. November 2024