Sperre von 8 Pflichtspielen für Griff an den Hals und Schiri-Beleidigung

8 Spiele Sperre wegen Tätlichkeit und Beleidigung eines „Wiederholungstätes“ des VSK

Im Spiel der Kreisliga zwischen dem Ochtmisser SV (OSV) und dem Vastorfer SK (VSK) wurde der Spieler X (VSK) in der 90. + 3. Minute mit der Roten Karte des Feldes verwiesen. Laut Aussage der Schiedsrichterassistentin habe dieser seinen Gegenspieler am Hals gepackt. Beim Verlassen des Platzes habe er gegen die Werbebande getreten. Zusätzlich sei er nach Spielschluss in der Schiedsrichterkabine erschienen, um die SRA 1 anzusprechen, dass sie den Schiri-Schein nochmal neu machen soll.

Der Kreisspielausschuss hat per Verwaltungsentscheid (VE) den Spieler X (VSK) für 8 auszutragende Pflichtspiele gesperrt. Der Vastorfer SK hat fristgerecht den Rechtsbehelf der gebührenfreien Anrufung gegen den VE des Kreisspielausschusses Heide-Wendland eingelegt.

Der Schiedsrichter und deren Assistentin bestätigten ihre aussagen vor Gericht nochmals. Der Gegenspieler Y (OSV) teilte mit, dass beide Kopf an Kopf standen und er vom VSK-Spieler an den Hals gepackt wurde. Diese Handlung habe er wenig später noch einmal wiederholt. Nachdem der VSK-Spieler die Rote Karte sah, sei er von diesem beleidigt worden. Vom VSK-Spieler erfolgte keine Einlassung.

Das Kreissportgericht ist der Auffassung, dass der VSK-Spieler mindestens die beiden aufgeführten Tatbestände der Tätlichkeit und der Beleidigung erfüllt. Hinzu kommt zusätzlich unsportliches Verhalten, was der Spielausschuss nicht geahndet hat, da der Betroffene nach der Roten Karte gegen die Werbebande trat. Bei der Höhe der Strafe hat der Spielausschuss bereits berücksichtigt gehabt, dass der Betroffene ein sog. „Wiederholungstäter“ ist, denn er war aufgrund eines unsportlichen Verhaltens bereits im September 2022 mit einer Spielsperre bedacht worden.

Unter Bezugnahme auf die vorstehenden Ausführungen sieht das Kreissportgericht keinen Grund der beantragten Reduzierung der gegenüber dem Betroffenen verhängten Sperrstrafe stattzugeben und gibt der gebührenfreien Anrufung des VSK gegen den VE des Kreisspielausschusses nicht statt.

Datum: 8. November 2023