Erfolgreiche Anrufung des SV Elbufer
Kreis Sportgericht reduziert die Sperrstrafe für den Spieler von SV Elbufer von 8 Pflichtspielen auf 8 Wochen.
Der Kreis Spielausschuss hat den Spieler vom SV Elbufer wegen Rohen Spiels für 8 Pflichtpiele gesperrt. Das wäre bis zum 28.04.2024, was einer Sperrdauer von 6 ½ Monaten entspricht. Die gleiche Betrachtung für die Kreisliga wäre eine Sperre von 8 Pflichtspiele bis zum 03.12.2023. Das Kreis Sportgericht sieht eine Sperre von 8 Wochen (das entspricht 4 Spiele bis zum 03.12.2023), als angemessen an.
Die Kosten des Verfahrens tragen je zur Hälfte der SV Elbufer und der NFV-Kreis Heide-Wendland.