6 Spiele Sperre für Affenlaute eines Zuschauers

Das Kreis-Sportgericht verurteilte einen Zuschauer, der auch Spieler bei der 2. Mannschaft des Vereins BSV Union Bevensen angehört, wegen diskriminierenden bzw. menschenverachtenden Verhaltens zu einer Sperre von 6 Pflichtspielen

Während des Meisterschaftsspiels der Kreisliga Heide-Wendland zwischen den Mannschaften TSV Bienenbüttel und BSV Union Bevensen gab es von Seiten der BSV-Zuschauer rassistische Äußerungen gegen einen TSV-Spieler. Die Affenlaute konnten eindeutig aus dem vorliegenden Video entnommen werden, der Stellungnahme des BSV und der Einlassung des Betroffenen. Der Zuschauer/Spieler lässt sich dahingehend ein, dass er Affengeräusche von sich gegeben hat, damit jedoch niemanden beleidigen oder diskriminieren wollte. Die Affenlaute hätten sich gegen keine bestimmte Person gerichtet. In der eigenen Mannschaft, beim Training, seien derartige Laute eine Bestätigung dafür, dass man etwas gut gemacht hat.

Zu dieser Zeit war der Spieler zwar Zuschauer, er ist jedoch aufgrund der Vereinszugehörigkeit zum BSV ein mittelbares Mitglied des Verbandes und unterliegt daher auch der Satzung und den Ordnungen des Niedersächsischen Fußballverbandes.