Einspruch gegen die Spielwertung des U15 Juniorenspiels abgelehnt
Grund: Beim Stande von 2:2 lehnte der Schiedsrichter die Einwechselung eines 6. und 7. JSG-Spielers ab, weil er der Meinung war, dass nur fünf Auswechselungen zulässig wären. Breselenz sah sich dadurch im Nachteil und legte Protest ein.
Auch wenn der Schiedsrichter mit seiner Entscheidung gegen die bestehende Jugendordnung verstoßen hat, die sieht vor, dass bei den U14 bis U18/19-Juniorenmannschaften maximal 7 Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden können, war das Kreissportgericht der Auffassung, dass die Verweigerung des Schiedsrichters keinen Einfluss auf das Spielgeschehen gehabt hat. Es ist reine Spekulation, dass aufgrund der Frustration es einen negativen Einfluss auf die moralische Verfassung der Mannschaft hatte. Verständlich ist die Enttäuschung und der Unmut in der Mannschaft der JSG, es basiert jedoch auf eine reine Vermutung, dass allein durch die zusätzlichen 6. oder 7. Einwechslungen ein anderes, besseres Ergebnis zu erzielen gewesen wäre, als beim Spielstand von 2:2.
Somit kann das Kreissportgericht in diesem Verfahren keinen den Spielausgang nachteilig beeinflussenden Verstoß des Schiedsrichters feststellen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Spielwertung als verloren oder unentschieden beeinflusst hat und hat den Protest nicht stattgegeben.
Das Kreissportgericht Heide-Wendland muss feststellen, dass sich der Schiedsrichter nicht mit der Ausschreibung des Jugendausschusses Heide-Wendland befasst hat. Alle Schiedsrichter haben zu Beginn der Spielzeit vom Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses ein Informationsblatt über die Regularien im Juniorenspielbetrieb erhalten. In dem kurz und übersichtlich gefasstem Informationsblatt sind auch die Ein- und Auswechselungen aufgeführt.