Jugendlicher wird wegen Tätlichkeit für 5 Monate gesperrt
Bedauerlicherweise ist es beim Meisterschaftsspiel der Kreisliga U18/19 in den Schlussminuten zu einer Tätlichkeit gekommen. Nach Aussage des Schiedsrichters befand sich der Ball ca. 3m vor dem Spieler der JSG. Es bestand für den TuS-Spieler also keine Möglichkeit, den Ball zu spielen. Eine Handlung, bei der nicht um den Ball gekämpft wird und der Spieler übermäßig hart oder brutal gegen einen Gegner vorgeht, wozu auch der Versuch zählt, ist eine Tätlichkeit. Die RuVO sieht für solch ein Vergehen eine Strafe bis zu zwölf Monaten Sperre, evtl. Antrag auf Ausschluss aus dem Verband auf Zeit oder auf Dauer vor.
In Anbetracht, dass es sich hier um einen Jugendspieler handelt, wäre aus Sicht des Sportgerichts eine Sperrstrafe von 4 Monaten unter Anwendung § 43 (8) RuVO in der Hauptspielzeit angemessen. Da für die Mannschaft die aktuelle Serie „Herbst“ abgeschlossen ist, stehen keine Spiele mehr an. Die neue Serie wird voraussichtlich erst im Laufe des März 2024 beginnen. Um den Sühnezweck zu erreichen, hält das Sportgericht daher eine Strafe von 5 Monaten, endend am 17.04.2024, für angemessen,.
Datum: 12. Dezember 2023