SV Eintracht Lüneburg zieht Einspruch zurück

Das Verfahren wird eingestellt, da der Vereinsverantwortliche von SV Eintracht Lüneburg (SVE) den Rechtsbehelf der Anrufung zurückgezogen hat.

Per Verwaltungsentscheid (VE) wurde der Spieler X (SVE) für drei Pflichtspiele gesperrt, da er im Meisterschaftsspiel der Kreisliga SVE gegen TuS Bodenteich in der 87. Min. seinen Gegenspieler gefoult habe. Im Schiedsrichterbericht heißt es: … und wurde nach Ballannahme schräg von hinten mit offener Sohle vom Spieler X (SVE) an der Achillessehne getroffen. Spieler X wurde mit Roter Karte des Feldes verwiesen.

Der Vereinsverantwortliche der SVE legte gegen den VE die Anrufung mit Video als Beweismittel ein. Nach Rücksprache mit dem Vereinsverantwortlichen und Spielers, sei nach einer ersten Sichtung des vorliegenden Videos die ausgesprochene Sperrstrafe von 3 auszutragenden Pflichtspielen im Rahmen des Möglichen. Könnte ggf. auf 2 reduziert werden. Der Verein SV Eintracht Lüneburg sollte daher ernsthaft die Rücknahme der Anrufung in Erwägung ziehen.

Das tat der Verein dann auch.