Es bleibt bei einer Spielsperre von fünf Pflichtspielen

Der Anrufung des TSV Wrestedt-Stederdorf wird vom Kreissportgericht nicht stattgegeben.

Im Kreispokalspiel TSV Wrestedt-Stederdorf gegen SV Molzen hat nach einem Foulspiel eines Molzener Spielers und Abpfiff des Schiedsrichter der gefoulte TSV-Spieler dem SV-Spieler auf die Wade getreten und dafür per Verwaltungsentscheid eine Spielsperre von fünf Pflichtspielen erhalten.

Gegen diese nur vom Schiedsrichterassisten gesehen Tätlichkeit hat der TSV die Anrufung eingelegt, auch weil der getretene Spieler die Situation verharmloste. 

Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass der Tritt durchaus als Vorsatz zu werten ist, weil hier keine Spielsituation mehr vorlag. Somit erfüllt es damit den Tatbestand der Tätlichkeit in leichteren Fällen. Die Aussage des gegnerischen Vereins SV Molzen wertet das Kreissportgericht allerdings als Gefälligkeits-aussage, um eine reduzierende Strafe des TSV-Spielers zu erreichen.

Die ausgesprochene Sperrstrafe von fünf Pflichtspielen bewegt sich im mittleren Bereich des Möglichen und ist daher durchaus nachvollziehbar und nicht zu beanstanden.