Anrufungen des SC Uelzen wurden zugestimmt und zurückgewiesen

Nach Spielschluss gegen den SC Lüchow warf das Trainergespann des SC Uelzen aus Sicht des Schiedsrichters dem Schiedsrichterassistent in unsportlicher Weise vor, dass er viel zu ängstlich gewesen sei. Weiterhin stürmte einer der Trainer des SC Uelzen zur Schiedsrichterkabine und warf dem Schiedsrichtergespann laut und aggressiv vor, parteiisch zu Gunsten des SC Lüchow zu sein.

Beide wurden vom Kreisspielausschuss per Verwaltungsentscheid mit einer Geldstrafe inkl. Gebühr von je 50 Euro belangt. Dagegen legten beide Vereinsoffizellen Einspruch beim Kreissportgericht ein. Die Anrufungen wurde vom Sportgericht in einem Fall statt gegeben und im anderen Fall zurückgewiesen, da der Der Vereins-Offizielle des SC Uelzen laut geworden und ist aggressiv gegenüber dem Schiedsrichtergespann aufgetreten, dies stellt eine Unsportlichkeit dar und weist die Anrufung zurück.