TSV Gellersen zieht Einspruch zurück
Per Verwaltungsentscheid (VE) wurde der 11:1 Sieg des TSV Gellersen II in der 1. Kreisklasse Nord gegen den Dahlenburger SK mit 0:5 und 3 Punkte für den DSK gewertet. Per Einspruch des DSK und Hinweis an den Kreisspielausschuss, dass der TSV einen Spieler eingesetzt hat, der nicht spielberechtigt war, wertete der Kreisspielausschuss per VE das Spiel für den DSK.
Gegen den erwähnten Verwaltungsentscheid legte der TSV Gellersen Einspruch beim Kreissportgericht ein. Zur Begründung wurde vorgetragen, dass Fristen und Verfahrensweisen nicht eingehalten wurden.
Nun teilte der TSV Gellersen dem Vorsitzenden des Kreissportgerichtes mit, dass sich der Verein nach erneuter internen Abstimmung dazu entschlossen habe den Einspruch gegen den Verwaltungsentscheid zurückzuziehen.