
Wiederholungsspiel weil ein Strafstoß nicht wiederholt wurde

Gegen diese Spielwertung legte Neuhaus Protest beim Sportgericht ein.
Das Kreissportgericht hat diesem statt gegeben und auf Spielwiederholung entschieden. Ein Protest hat nur dann Erfolg, wenn durch einen Regelverstoß des Schiedsrichters der Spielausgang nachteilig beeinflusst worden ist und ohne diesen Regelverstoß das Spiel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders ausgegangen wäre.
Gegen dieses Kreissportgerichtsurteil legte der FC Dynamo Lüneburg beim Bezirkssportgericht Berufung ein, weil ein Wiederholungsspiel auch verloren gehen könnte. Der FCD wäre mit einem 2:2 Ausgang oder einer Strafstoßwiederholung einverstanden, aber nicht mit einer kompletten Spielwiederholung.
Der Berufung des FCD wird vom Bezirkssportgericht nicht stattgegeben.
Damit hat das Urteil Aktenzeichen: 20/22/23 des Kreissportgerichts Heide Wendland vom 02. Mai 2023 weiterhin Bestand.
Begründung:
Das Bezirkssportgericht Lüneburg kann den "Ärger" des Vereins FC Dynamo Lüneburg über die Neuansetzung durchaus verstehen, doch die Vorgaben der Satzung und den Ordnungen des Niedersächsischen Fußballverbandes lassen einfach keine andere Entscheidung als Neuansetzung bei einem Regelverstoß des Schiedsrichters, der sich nachteilig auf den Spielausgang ausgewirkt hat, zu.
Der Rechtsbehelf der R e v i s i o n wird n i c h t zugelassen, da dieser Fall n i c h t von grundsätzlicher Bedeutung ist und für den Verein FC Dynamo Lüneburg k e i n e erhebliche Einbuße darstellt.
Die Neuansetzung des vorgenanntem Meisterschaftsspiel ist bereits für Samstag den 27.05.2023 um 16 Uhr vorgesehen.
