Übungsleiter der U16 des LSV wird wegen Beleidigung und Bedrohung zu Geldstrafe verurteilt
Der Sachverhalt steht nach Überzeugung des Kreissportgerichts aufgrund der Angaben von drei Zeugen fest. Die Aussagen sind in sich schlüssig und für das Kreissportgericht glaubhaft. Auch wenn der Schiedsrichter selbst die Äußerungen des Betroffenen nicht gehört hat, geht das Kreissportgericht davon aus, dass die Worte „Fotze“ und „Hurensohn“ vom Betroffenen gegenüber dem Jugendlichen gefallen sind, ebenso die Bedrohung ihm die Beine zu brechen.
Der Betroffene ist daher wegen Beleidigung und Bedrohung gemäß §§ 45 (3) und (4) der Rechts- und Verfahrensordnung zu bestrafen. Das Kreissportgericht Heide-Wendland hat am 28.10.2022 im schriftlichen Verfahren folgende Entscheidung getroffen:
- Der Verantwortliche X (Lüneburger SV) wird wegen Beleidigung und Bedrohung mit einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro bestraft.
- Die Kosten (30,00 Euro) des Verfahrens trägt der Verantwortliche X unter Vereinshaftung des Vereins Lüneburger SV.