Teilerfolg mit Anrufung gegen Verwaltungsentscheid

Anrufung des SC Kirch- und Westerweyhe und SV Holdenstedt brachten Teilerfolge. Statt einer Pflichtspielsperre von 6 bzw. 4 wurden nur je 2 Pflichtspielsperre verhängt.

Beim 18. Friede-Cup des SV Natendorf am 28.12.2022 erhielt der Spieler X (SC Kirch- und Westerweyhe) und der Spieler Y vom SV Holdenstedt (Gastspieler bei den Freizeitkickern TVU Kicker Uelzen) vom Schiedsrichter die Rote Karte.

Der Schiedsrichter schildert in seinem Sonderbericht, dass nach dem Vorrundenspiel zwischen den Vereinen SC Kirch- und Westerweyhe und TVU Kicker Uelzen zwei Spieler aneinandergerieten. Er ist von einem leichten Kopfstoß beider Spieler ausgegangen.

Der Kreisspielausschuss Heide-Wendland verhängte per Verwaltungsbescheid gegen den Spieler Y eine Sperrstrafe von 4 und gegen Spieler X (SC Kirch- und Westerweyhe) eine Sperrstrafe von 6 Pflichtspielen.

Gegen diese Bescheide haben beide Vereine das Rechtsmittel der Anrufung erhoben. Das Kreissportgericht verhandelte in einem schriftlichen Verfahren gegen die beiden Spieler. Nach Rücksprache mit dem Schiedsrichter und Aussagen von drei Zeugen, habe es keinen Kopfstoß gegeben und der Schiedsrichter hätte sich in seiner Wahrnehmung getäuscht, weil er die Spieler nur mit der Stirn aneinander gesehen hat.

Das Kreissportgericht hat die beiden Verwaltungsentscheide aufgehoben. Trotz Aufhebung erfüllt das Verhalten des Spielers X und Y jedoch den Tatbestand des Unsportlichen Verhaltens und werden eine Spielsperre von 2 auszutragenden Pflichtspielen verhängt.