Spielervater (Zuschauer) bedroht und beleidigt Schiedsrichter: Heimverein haftet

Spielervater (Zuschauer) des U14 Junior des VfL Lüneburg beleidigt und bedroht den Schiedsrichters nach Abpfiff des Meisterschafftsspiel zwischen dem VfL Lüneburg II und der JSG Breselenz/Küsten/Woltersdorf.

Das Kreissportgericht hat folgende Entscheidung getroffen:

  1. Gegen den Verein VFL Lüneburg wird wegen nicht ordnungsgemäß ausgefülltem Spielbericht gemäß § 42 (19) RuVO eine Geldstrafe in Höhe von 15,00 Euro ausgesprochen.
  2. Gegen den Zuschauer wird kein Verfahren eingeleitet, da der VFL Lüneburg glaubhaft darstellen konnte, dass er kein Vereinsmitglied ist. Gegen den Verein VFL Lüneburg wird wegen Vernachlässigung der Platzdisziplin, hier mangelhafter Schutz des Schiedsrichters, gemäß § 42 (2) RuVO eine Geldstrafe in Höhe von 75,00 Euro ausgesprochen.

Entscheidungsgründe:

  • Im Spielbericht des VFL Lüneburg sind falsche Angaben zu den Vereinsverantwortlichen gemacht. Gegen den VFL Lüneburg wird wegen nicht ordnungsgemäß ausgefülltem Spielbericht eine Geldstrafe in Höhe von 15,00 Euro ausgesprochen.
  • Der VFL Lüneburg konnte glaubhaft darstellen, dass der Zuschauer nicht Mitglied des Vereins ist und das Sportplatzgelände auch erst nach dem Spiel betreten hat. Der Schiedsrichter wurde bedroht und beleidigt. Nach §39 (1) der RuVO ist ein Verein auf seinem Platz unter anderem für den Schutz und die Sicherheit des Schiedsrichters verantwortlich. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die Anhänger Vereinsmitglieder sind oder aktive Fußballer. Deshalb ist der Tatbestand hier erfüllt. Das Strafmaß sieht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 € vor. Das Sportgericht sieht hier die ausgesprochene Geldstrafe von 75,00 Euro als notwendig und ausreichend sanktioniert an.

Kosten:

Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein VFL Lüneburg.