Spielabbruch wegen Tätlichkeit und Bedrohung gegenüber dem Schiedsrichter eines LSV-Spielers
Nach einer persönlichen Strafe wurde der Schiedsrichter durch den Spieler X (LSV) tätlich angegriffen, indem er diesen mit beiden Händen gegen den Oberkörper schubste und ihm ins Gesicht griff. Zudem bedrohte er ihn mit einer Morddrohung. Hinzu kommen noch die Tätlichkeit und Bedrohung gegenüber Spieler und Verantwortlichem des TuS Reppenstedt, die dieser in seiner Stellungnahme glaubhaft darstellt, auf die der Schiedsrichter in seinem Sonderbericht bereits hingewiesen hat.
Das Kreissportgericht Heide-Wendland ist vom Vorliegen des Sachverhaltes überzeugt. Die Überzeugung ergibt sich aus dem Sonderbericht des SR, der durch die Stellungnahmen des TuS Reppenstedt bestätigt wird. Von der LSV und dem beschuldigten Spieler gat es keine Stellungname. So wurde folgende Entscheidung getroffen:
- Der Spieler X (LSV) wird wegen Tätlichkeit und Bedrohung in Tatmehrheit gegenüber dem Schiedsrichter sowie Spielern und Verantwortlichen des TuS Reppenstedt gemäß § 43 (8) u. (3) Rechts- und Verfahrensordnung (RuVO) zu einer Sperre von 9 Monaten verurteilt. Die Sperrzeit beginnt mit der Vorsperre vom 19.10.2022 und endet mit Ablauf des 19.07.2023
- Das Meisterschaftsspiel der der 4. Kreisklasse zwischen den Vereinen TuS Reppenstedt III – Lüneburger SV II wird mit 3 Punkten und 5:0 Toren für den TuS Reppenstedt III gewertet (Spielordnung §37(2) d) und (4)).
- Der Verein Lüneburger SV wird neben der vorgenannten Spielwertung wegen schuldhaftem Herbeiführen eines Spielabbruchs unter Bezugnahme auf § 42 (15) RuVO zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro verurteilt.