SV Scharnebeck wird wegen Spielabbruch und TuS Soltendieck wegen „Sportwidrigem Verhalten von Anhängern" verurteilt

Der SV Scharnebeck 3 hat in der Kreispokal-Partie (Ligapokal) gegen SG Soltendieck 2 / Bodenteich 3/ Lüder 2 in der 89. Minute eigenmächtig das Spiel abgebrochen und die Mannschaft den Platz verlassen.

Die SV Scharnebeck 3 hat in der Kreispokal-Partie (Ligapokal) gegen SG Soltendieck 2 / Bodenteich 3/ Lüder 2 in der 89. Minute eigenmächtig das Spiel abgebrochen und die Mannschaft den Platz verlassen. In den Stellungnahmen beider Vereine wird angeführt, dass ein Zuschauer auf das Spielfeld lief und die Spieler der SV Scharnebeck mit diskriminierenden Äußerungen beschimpft hat.

Das Kreissportgericht hat folgendes Urteil gesprochen:

  • Das Kreispokal-Spiel (Ligapokal) SG Soltendieck 2 / Bodenteich 3/ Lüder 2 – SV Scharnebeck 3 wird mit 3 Punkten und 5:0 Toren für die SG Soltendieck 2 / Bodenteich 3/ Lüder 2 gewerte.
  • SV Scharnebeck wird neben der vorgenannten Spielwertung wegen schuldhaftem Herbeiführen eines Spielabbruchs zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 125,00 Euro verurteilt.
  • Der Vereinsoffizielle/Spieler der SV Scharnebeck X wird wegen unsportlichem Verhalten §45(2) RuVO zu einer Geldstrafe in Höhe von 25,00 Euro verurteilt.
  • Gegen den Verein TuS Soltendieck wird wegen „Sportwidrigem Verhalten von Anhängern, Vernachlässigung der Platzdisziplin und fehlender Platzordner eine Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro ausgesprochen

Entsheidungsgründe:

Wenn sich eine Mannschaft bedroht fühlt, hat sie den Schiedsrichter darauf anzusprechen und es ist einzig und allein seine Entscheidung, das Spiel abzubrechen. Herr X hat als Vereinsoffizieller und Spieler der SV Scharnebeck die Mannschaft aufgefordert den Platz zu verlassen. Dieses Verhalten ist zwar nachvollziehbar, wenn das Geschehen auf dem Platz so war wie von ihm geschildert, trotzdem handelt es sich um einen Verstoß. Beide Vereine schreiben, dass ein Zuschauer auf den Platz gelaufen ist. Es wäre Aufgabe des Platzvereins, das zu verhindern, insbesondere, da die Spieler der SV Scharnebeck durch diesen Zuschauer bedroht wurden.