Protest gegen Spielergebnis von TuS Erbstorf stattgegeben

Bei einem Spiel der D-Juniorinnen zwischen der MSG Erbstorf/Brietlingen und der Eintracht Lüneburg hat der Schiedsrichter erst auf Tor zum Ausgleich entschieden, aber es gleich wegen Foul an der Torhüterin der MSG revidiert. Das Spiel wurde mit Freistoß für die MSG fortgeführt und endete 1:0 für die MSG. Nach Spielende hat der Schiedsrichter das Tor aber wieder anerkannt und in seinem Spielbericht Online 1:1 eingetragen. Dieses sei nur auf drängen der Verantwortlichen des betroffenen Vereins und Eltern erfolgt.

Gegen die Wertung hat der TuS Erbstorf als federführender Verein der MSG Protest eingelegt. Das Sportgericht hat diesem stattgegeben.

Gründe: Ein Protest hat nur dann Erfolg, wenn durch einen Regelverstoß des Schiedsrichters der Spielausgang nachteilig beeinflusst worden ist und ohne diesen Regelverstoß das Spiel mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders ausgegangen wäre. Das Spiel wird mit 1:0 und 3 Punkten für die MSG gewertet. Die Kosten des Verfahren trägt der NFV

Das Kreissportgericht muss wieder einmal feststellen, dass sich die Trainer und Betreuer sowie Zuschauer, insbesondere Eltern, beider beteiligten Vereine bei diesem Spiel nicht korrekt verhalten haben. So ist es unverständlich, dass bereits bei einem D-Juniorinnenspiel auf Kreisebene von außen so massiv auf den jungen Schiedsrichter eingewirkt und dieser verunsichert wurde. Alle Personen beider Vereine sind hier ihrer Vorbildfunktion, insbesondere Fairness vorzuleben, nicht nachgekommen.

Deteilurteil vom 25. Oktober >>

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