Anrufung des Lüneburger SK Hansa wird nicht stattgegeben
Nach Hinweis des Schiedsrichterassisten hat der Schiedsrichter den LSK-Spieler des Feldes verwiesen. Der Spielausschuss hat per Verwaltungsbescheid den LSK-Spieler für sechs Spiele gesperrt.
Gegen diesen Bescheid hat der LSK Anrufung beim Sportgericht mit der Begründung, dass es sich um ein leichtes Vergehen, eher ein Beinstellen gehandelt habe, eingereicht und eine Reduzierung auf drei Spiele Sperren beantragt. Durch die Aussage des neutralen Schiedsrichterbeobachters, der gesehen hat, dass der LSk-Spieler in der Szene nach dem Anschlusstreffer, den gegnerischen Spieler mit voller Wucht, brutal von hinten in die Beine trat, bekommt die Sache eine ganz andere, noch härtere Bedeutung. Die Wahrnehmung des Schiedsrichterbeobachters widerspricht dabei nicht der Wahrnehmung des Schiedsrichterassistenten. Das Sportgericht wollte aber die Sperrstrafe, die der Spielausschuss mit sechs Spielen festgelegt hat, nicht erhöhen, hat es dabei gelassen und die Anrufung des LSK nicht stattgegeben.