280 Euro für Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis auf einen anderen Namen

Verein 1860 Neuhaus und -verantwortlicher werden wegen des Spielabbruchs und des unberechtigten Einsatzes eines Spielers bestraft.

Im Meisterschaftsspiel zwischen den Vereinen TSV Bardowick II und TV 1860 Neuhaus hat der Vereinsverantwortliche von Neuhaus seinen Arbeitskollegen ohne Spielerlaubnis eingesetzt und für einen anderen spielen lassen. Als das Schiedsrichtergespann dieses in der Halbzeitpause bemerkte, weigerte sich der TV 1860 Neuhaus auf Initiative des Vereinsverantwortlichen hin weiterspielen zu wollen, da ja das Spiel sowieso als verloren gewertet wird.

  1. Das Meisterschaftsspiel zwischen den Vereinen TSV Bardowick II und TV 1860 Neuhaus wird wie folgt gewertet:
    3 Punkte und 5:0 Tore für den Verein TSV Bardowick II und
    0 Punkte und 0:5 Tore für den Verein TV 1860 Neuhaus.
     
  2. Gegen den Vereinsverantwortlichen von Neuhaus wird wegen unsportlichen Verhaltens eine Geldstrafe in Höhe von 100,00 Euro verhängt.
     
  3. Gegen den TV 1860 Neuhaus wird wegen Einsatz eines Spielers unter der Verwendung der Spielerlaubnis eines anderen Spielers in Verbindung mit Fehlender Spielerlaubnis eine Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro verhängt.
     
  4. Die Kosten des Verfahrens tragen der Verein TV 1860 Neuhaus und der Vereinsverantwortliche von Neuhaus je zur Hälfte.