Spielplanentwurf und Ausschreibung zum Ligapokal 4. Kreisklasse

Durchführungsbestimmungen zum Ligapokal für Mannschaften der 4. Kreisklasse 2025/26

Diese Durchführungsbestimmungen regeln den gemeinsamen Ligapokal für Mannschaften der 4. Kreisklasse. Für alle weitergehenden Regelungen (Allgemeines wie Nutzung SBO, SR-Ansetzungen, Einsprüche, Anträge etc.) gilt die auf der Kreis-Homepage veröffentlichte „AUSSCHREIBUNG mit Durchführungsbestimmungen zum Spieljahr 2025/2026“ 

  1. Modus
    n einer Gruppe wird in einer einfachen Runde nach dem Modus „jeder gegen jeden“ der Ligapokalsieger ermittelt. Bei unentschiedenem Ausgang von Vorrundenspielen erfolgt kein Elfmeterschießen. Die Ergebnisse fließen wie im Punktspielbetrieb in die Tabelle ein. Der Tabellenstand entscheidet sich nach der erreichten Punktzahl und den mehr erzielten Toren. Sind Punktzahl und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist die Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Anzahl der erzielten Tore gleich, wird ein Entscheidungsspiel durchgeführt, sofern der Tabellenstand Einfluss auf den Pokalsieg hat.
  2. Spielzeit Vorrunde
    Die Spielzeit beträgt 2 x 45 Minuten.
  3. Ein- und Auswechslungen
    Abweichend können im Sinne von § 14 SpO in den Spielen des Ligapokals bis zu fünf Spieler mehrfach ein- und ausgewechselt werden.
  4. Spielberechtigung
    Analog zum Punktspielbetrieb der 4. Kreisklasse gilt die Festspielregel im Ligapokal.
  5. Abrechnung
    Bei allen Ligapokalspielen trägt der Heimverein die Kosten für Platzherrichtung und SR; der Gastverein trägt die Fahrtkosten für die eigene Mannschaft. Der Heimverein ist jeweils berechtigt, Eintritt zu verlangen.
  6. Eintrittspreise
    Für Pokalspiele wird der Eintrittspreis auf 3,00 € für Erwachsene und auf 2,00 € für Schüler, Jugendliche, Schwerbehinderte, Arbeitslose und Rentner festgesetzt. Kinder bis 14 Jahre sind frei. Für bis zu 20 Spieler und Betreuer ist je Team der Eintritt frei. Jahreskarten haben keine Gültigkeit.
  7. Rechtsprechung
    Zuständig für die Rechtsprechung ist – außer in Passangelegenheiten [Verbandssportgericht] – das KreisSportgericht:  (Vorsitzender) Helmut Schulz, Am Stadtbad 19b, 29451 Dannenberg

Südergellersen, den 25. Oktober 2025
Thore Lohmann (Vorsitzender des Kreisspielausschusses) 

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